Do

05

Dez

2013

DIE LINKE./BfBB legt konkrete Fragestellung für Bürgerentscheid zu Stadtwerken vor.

Foto: de.wikipedia.org, User: Rama
Foto: de.wikipedia.org, User: Rama

Die Fraktion DIE LINKE./BfBB legt zur Sitzung des Stadtrats am 17. Dezember 2013 eine konkrete Formulierung für einen Ratsbürgerentscheid zu den künftigen Stadtwerken Bergisch Gladbach vor. DIE LINKE./BfBB fordert den Stadtrat auf im Rahmen der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 eine zusätzliche Abstimmung durchzuführen. Folgender Text soll den Bürgerinnen und Bürgern zu Abstimmung vorgelegt werden, welche mit Ja oder Nein beantwortet werden kann: „Soll die Stadt Bergisch Gladbach bei den zukünftigen Stadtwerken Bergisch Gladbach mit einer Mehrheit von mindesten 50,1% beteiligt sein?“

 

Tomás M. Santillán, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE./BfBB begründet den Antrag: „Die Entscheidung über die Gründung von Stadtwerken ist für die Stadt eine Entscheidung von sehr großer Tragweite, bei der es um viele Millionen Euro geht. Dabei geht es nicht nur um mögliche Einnahmen für den städtischen Haushalt, sondern auch um günstige, sozialverträgliche Energietarife und die ökologische und nachhaltige Produktion von Energie, um unsere Umwelt und unser Klima zu schützen. Um das im Interesse der Bürger umzusetzen benötigt die Stadt eine Mehrheit von mindestens 50,1% bei den noch zu gründeten Stadtwerken. Bisher wurde die Öffentlichkeit bei diesem Thema weitestgehend herausgehalten. Im Rahmen eines Bürgerentscheides kann es eine breite und öffentliche Diskussion geben und eine Entscheidung getroffen werden, die den Stadtrat binden würden. Bis zum 25. Mai 2014 sollten die Verträge und Angeote mit den möglichen Vertragspartner soweit ausgehandelt sein, dass die Bürger darüber entscheiden können.“

Gemäß §26 der Gemeindeordnung NRW können die Bürgerinnen und Bürger mittels eines Bürgerbegehrens beantragen, daß sie mit einem Bürgerentscheid an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden. Der Rat selbst kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading