Di

04

Feb

2014

Der Mindestlohn wird systematisch unterlaufen!

Kein Mindestlohn bei der Gebäudereinigung der Stadt Bergisch Gladbach:

© mapoli-photo - Fotolia.com
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Die Stadtratsfraktion DIE LINKE./BfBB fordert die Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne und des Tariftreuegesetzes bei der Gebäudereinigung der städtischen Gebäude.
„Seit dem 1. Januar 2014 gilt in NRW für Gebäudereinigung ein Mindestlohn von 9,31 € in der Stunde. Dieser Mindestlohn wird aber nicht gezahlt und mit Billigung der Stadtverwaltung systematisch unterlaufen um auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu „sparen“. Dieses System der Ausbeutung war schon in der Ausschreibung der Aufträge so vorgesehen.“ kritisiert Tomás M. Santillán, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE./BfBB im Rat der Stadt Bergisch Gladbach die Stadtverwaltung scharf.

DIE LINKE./BfBB sieht die Ursache für diese Situation schon in den Unterlagen bei der externen Ausschreibung angelegt. Dort wurden viel zu kurze Zeiten vorgegeben um bestimmte Aufgaben zu erfüllen. So sind für die tägliche Reinigung einer Toilette, welche in einer Sporthalle ständig benutzt wird, nur 30 Sekunden vorgesehen. An anderer Stelle werden für den gesamten Nassbereich inklusive Toiletten, Wasch- und Duschraum in einer Umkleide in einer Sporthalle nur 10 Minuten zur Reinigung angesetzt. Für den gesamten Sportraum einer Sporthalle sind nur 30 Minuten vorgesehen. „Das kann man nicht schaffen.“ Trotzdem werden solche Aufträge an externe Firmen vergeben, da man davon ausgeht, dass die Reinigungskräfte aus Angst um ihren Job unbezahlte Überstunden machen. So reduziert sich der tatsächliche Stundenlohn erheblich und von einer Einhaltung des Tariftreuegesetzes kann keine Rede mehr sein.“ führt Tomás Santillán aus. „In den Verträgen wahrt man zwar die Form und tut so als würde man den Mindestlohn zahlen, doch betrachtet man die tatsächlich geleisteten Stunden, die bei der Reinigung gearbeitet aber nicht bezahlt werden, wird der Mindestlohn weit unterschritten.“

Erklärtes Ziel dieser Kürzung bei den bezahlten Arbeitsstunden bei der Ausschreibung war eine Reduzierung der Kosten, indem man bewusst in Kauf nimmt, dass die gesetzlichen Vorgaben und den Mindestlohn unterlaufen werden, um die Reinigungsvorgaben zu erfüllen. Die Folgen sind aber nicht nur die Ausbeutung der Arbeitnehmer, sondern weniger Sauberkeit in den Gebäuden, Schulen und Sporthallen. An vielen Stellen kann die vereinbarte Reinigungsleistung nicht erbracht werden, wie man an den Missständen bei den Ergebnissen der Reinigung eindeutig erkennen kann. Eine nicht ordnungsgemäße Reinigung sei in manchen Bereichen nicht nur unschön, sondern bedeutet auch ein Gesundheits- und Verletzungsrisiko. Außerdem sei es schon soweit gekommen, dass die Kinder und ihre Eltern selbst die Schulräume reinigen mussten, um den teilweise untragbaren Zuständen Abhilfe zu schaffen.“   

DIE LINKE./BfBB beantragt im Stadtrat eine umfassende Überprüfung der Reinigungsleistung und der Vertragsvereinbarung mit den beauftragten Reinigungsfirmen. Dabei soll nicht nur überprüft werden ob und inwieweit die beauftragten Firmen sich wirklich an den vertraglich vereinbarten Mindestlohn und das Tariftreuegesetz halten, sondern ob in der vereinbarten Zeit auch wirklich gereinigt werden kann. Bei der zukünftigen Vergabe der Aufträge sollen nach Vorstellung der Stadtratsfraktion DIE LINKE./BfBB die Richtlinien und Zeitvorgaben des  Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks für Reinigungsarbeiten berücksichtigt werden.   

 „Die Nichteinhaltung des Mindestlohns über unbezahlte Überstunden ist ein klarer Verstoß gegen die Verträge mit der Stadt. Ein öffentlicher Auftraggeber wie die Stadt muss auf die Einhaltung dieser Vereinbarungen und gesetzlicher Vorgaben bestehen, um die Arbeitnehmer zu schützen.“ meint Tomás M. Santillán, „Um eine ordentliche Reinigung der Gebäude zu erreichen müssen faire Löhne und realistische Arbeitszeiten vereinbart werden. Das wurde aber offenbar und gezielt nicht so gemacht.“

 

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