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29

Nov

2013

Kommunale Infrastruktur wird geschädigt

Mönchengladbacher Erklärung der Kämmerertagung


Der Fachverband der Kämmerer in NRW hat sich in der Herbsttagung am 20.11.2013 in Mönchengladbach u.a. mit der Finanzierung der Kommunen in NRW durch das Land beschäftigt. Der Fachverband ist der Auffassung, dass die derzeitige Finanzausstattung nicht dem aktuellen kommunalen Aufgabenbestand entspricht, und hat – verbunden mit einem einstimmigen Votum – die “Mönchengladbacher Erklärung” verabschiedet.

Diese Erklärung soll unverzüglich allen relevanten Entscheidungsträgern in Land und Bund zur Kenntnis gegeben werden. Die Mönchengladbacher Erklärung lautet wie folgt:

„Die Liquiditätskredite der nordrhein-westfälischen Gemeinden, Städte, Kreise und Landschaftsverbände steigen unaufhörlich. Zum 31. Dezember 2012 belief sich das Liquiditätsvolumen auf annähernd 24 Milliarden Euro und wird auch im laufenden Haushaltsjahr weiter zunehmen.

Dass die Liquiditätskredite anwachsen, muss um so mehr beunruhigen als

  • die kommunalen Haushalte von der guten Konjunktur- und Arbeitsmarktlage profitieren,
  • die Finanzierung von Bankverbindlichkeiten in Folge des niedrigen Zinsniveaus die Haushalte deutlich geringer belasten,
  • der Bundesgesetzgeber mit dem kommenden Jahr die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsgeminderte in voller Höhe übernimmt
  • der kommunale Finanzausgleich im Land Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr fast 9,4 Milliarden Euro umfasst und
  • darüber hinaus den bedürftigen Kommunen im Stärkungspakt nach dem aktuellen Beratungsstand 421 Mio. Euro pro Jahr aus Landesmitteln für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereitgestellt werden sollen.

Zur Rettung der Kommunalfinanzen bekräftigen deshalb die nordrhein-westfälischen Kämmerer grundsätzlich ihre Forderungen der Bergheimer Erklärung aus Juni 2009. Demnach ist es weiterhin unerlässlich:

  1. Für den kommunalen Aufgabenbestand muss den Gemeinden, Städten, Kreisen und Landschaftsverbänden durch Bund und Land eine angemessene Finanzausstattung garantiert werden. Die kommunale Finanzausstattung entspricht nach wie vor in keiner Weise diesem aktuellem Aufgabenstand.
  2. Das Konnexitätsprinzip ist strikt einzuhalten.
  3. Die Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich ist wieder auf das Niveau der 80er Jahre (28,5 Prozent) anzuheben.
  4. Aufgrund des hohen Kommunalisierungsgrades in Nordrhein-Westfalen sind die Finanzzuweisungen des Landes deutlich zu erhöhen.
  5. Die Gewerbesteuerumlage ist abzusenken.
  6. Der Solidarbeitrag Ost ist neu zu bestimmen. Eine Verteilung der Mittel ist bundesweit ausschließlich nach Bedürftigkeit vorzusehen.
  7. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Höhe von mindestens 50 Prozent der entstehenden Aufwendungen.
  8. Bund und Land honorieren die Bemühungen der Kommunen zur Konsolidierung und Sanierung ihrer Haushalte durch weitere Übernahme finanzieller Lasten – insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Jugend- und Sozialhilfeleistungen (z.B. Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft auf 50 Prozent.

Nur durch eine zügige Umsetzung der Forderungen kann erreicht werden, dass die Kommunen dauerhaft ihr Angebot aufrechterhalten können. Bereits jetzt ist feststellbar, dass insbesondere die notleidenden Städte ihr Angebot an die Bürgerinnen und Bürger deutlich zurücknehmen müssen und dass die gemeindliche und städtische Infrastruktur in besonderem Maße geschädigt wird.

Bund und Land sind aufgefordert, die Lebensbedingungen der nordrhein-westfälischen Einwohnerinnen und Einwohner im Land Nordrhein-Westfalen und im bundesweiten Vergleich zu erhalten.“

Az.: IV/1 904-06

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