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18

Sep

2013

DIE LINKE./BfBB stellt Antrag gegen Kameraüberwachung und Werbung in Wahlräumen

Foto: de.wikipedia.org, Alexander Hauk / www.alexander-hauk.de
Foto: de.wikipedia.org, Alexander Hauk / www.alexander-hauk.de

Die Stadt Bergisch Gladbach soll die die erfolgreichen „Direktwahllokale“ zur Kommunalwahl 2014 weiterführen. Allerdings nicht in kameraüberwachten Banken, sondern in öffentlichen und kommunalen Einrichtungen und Räumen.

Die Einrichtung eines Wahllokals in Räumen, in denen die unbeobachtete und zumindest  unbefangene Stimmabgabe auf Grund wahrnehmbarer Überwachungseinrichtungen nicht uneingeschränkt sichergestellt werden kann, ist gleichwohl wahlorganisatorisch nicht hinnehmbar. Allein die Möglichkeit einer Wahrnehmung des Abstimmungsverhaltens durch die Überwachungskameras kann eine Einschränkung der Wahlfreiheit begründen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Wähler sich in ihrer freien Wahlentscheidung (psychologischer Druck, Befangenheit) beeinflusst sehen könnten. Der wissenschaftlich nachgewiesene Hawthorne-Effekt belegt, dass Menschen, die beobachtet werden, ihr Verhalten ändern. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Kameras an oder ausgeschaltet sind, denn die
Wählerinnen und Wähler könne dies von außen nicht erkennen und gehen zunächst von der Funktionsfähigkeit aus. Den Wählerinnen und Wähler müssen alle Vorgänge rund um die Wahl transparent, durchsichtig und verständlich sein. Eine mögliche Überwachung durch Kameras und die Verwendung der Aufzeichnungen durch die Kameras bleiben für die Bevölkerung völlig im unklar. Auch die Zusätzlichkeit des Wahlangebots spielt keine Rolle, denn das Grundgesetz sagt eindeutig, dass der Wahlvorgang unbeobachtet sein muss. Der Wahlvorgang besteht nicht nur aus dem
„Kreuzchenmachen“, sondern auch aus der Zugang zum Wahlraum, der Aushändigung der Unterlagen und dem Einwerfen in die Urne. Kameras müssen sowohl im als auch außerhalb des Wahllokals ausgeschlossen werden. Da die Sicherheitsanforderungen der Banken eine Kameraüberwachung innen und außen benötigen, sollte die Stadt grundsätzlich auf Wahllokale in Banken und Sparkassen verzichten. Auch Werbung im Wahlraum muss vollständig beseitigt werden. Laufende Werbemonitore zwischen
Wahlkabine und Wahlurne sind nicht hinnehmbar, denn auch diese stören die Integrität des Wahlvorgangs. Nach ersten Versuchen verzichtet die Stadt Bonn auf Wahlräume in den Banken. 

Hier der Antrag an den Wahlausschuss im Wortlaut >

 

 

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