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23
Aug
2013
Jetzt Briefwahl in Bergisch Gladbach ONLINE beantragen!
Wahlschein und Briefwahlunterlagen jetzt anfordern!
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie bis zum 20. September 2013 einen Wahlschein beantragen.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00
Uhr gestellt werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen:
1. Online (nur bis zum 19.09.2013 11:00 Uhr möglich)
Sie können Ihren Wahlschein direkt und bequem übers Internet beim Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach beantragen.
Bitte nutzen Sie hierfür folgenden Link. Sollte der Link einmal nicht funktionieren, können Sie
auch eine E-Mail an wahlbuero@stadt-gl.de senden. Bitte geben Sie hier Ihren Namen, Ihre vollständige Adresse und Ihr Geburtsdatum an. Die Unterlagen werden Ihnen schnellstmöglich
zugestellt.
2. Schriftlich
Weiterhin können Sie Ihren Wahlschein per Post beantragen. Dazu füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreiben diese und schicken
die Karte in einem frankierten verschlossenen Umschlag an:
Stadt Bergisch Gladbach
- Wahlbüro -
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unfrankierte Wahlbenachrichtigungskarten von der Post nur verzögert oder gar nicht zugestellt werden.
3. Persönlich
In der Zeit vom 2. September bis zum 20. September 2013 – 18:00 Uhr können Sie auch persönlich in den Direktwahlbüros Ihren Wahlschein beantragen und auch
gleich vor Ort wählen. Hierzu benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und einen gültigen Personalausweis. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!
• Kreissparkasse – Wahlbüro Stadtmitte
Hauptstraße 208-210, 51465 Bergisch Gladbach
ab Montag, 2. September 2013 bis Freitag, 20 September 2013
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 9:00 – 18:30 Uhr
samstags von 9:00 – 13:00 Uhr
• Bensberger Bank – Wahlbüro Bensberg
Schlossstraße 82, 51429 Bergisch Gladbach
ab Montag, 2. September bis Freitag, 20. September
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 9:00 -13:00 Uhr
montags und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr
dienstags, mittwochs und freitags von 14:00 – 16:30 Uhr
samstags von 9:30 – 12:00 Uhr
Wann muss der rote Wahlbrief abgesandt werden?
Der rote Wahlbrief sollte rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sichergestellt ist, dass die Unterlagen das Wahlbüro bis zum 22. September 2013 erreichen. Er muss in unserem Wahlbüro am
Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Adresse:
Stadt Bergisch Gladbach
- Wahlbüro-
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach
Wer zahlt die Portokosten der Briefwahl?
Der rote Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Briefwahlsendungen aus dem Ausland müssen hingegen ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Nach Beantragung des Wahlscheins erhalten Sie
• einen Stimmzettel (Muster)
• einen blauen Stimmzettelumschlag
• einen roten Wahlbriefumschlag und
• ein Merk- bzw. Infoblatt für die Briefwahl.
Zur korrekten Abgabe der Briefwahlunterlagen beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme ausfüllen
2. Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag einlegen und diesen verschließen
3. Wahlschein unterschreiben
4. Legen Sie den blauen verschlossenen Umschlag zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag und verschießen diesen ebenfalls
5. Geben Sie den roten Wahlbrief rechtzeitig zur Post.
Beim Auszählen der Briefwahlunterlagen am 22.09.2013 wird zunächst der rote Wahlbrief geöffnet und der Wahlschein und der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag entnommen.
Nach Prüfung der Unterschrift, wird der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag in eine separate Urne gelegt und diese versiegelt.
Auf diese Weise wird das Wahlgeheimnis bis zur Auszählung gewahrt.
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