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07

Jun

2013

Stadt Bergisch Gladbach weist Bensberger Brandopfer aus Notunterkünften aus!

© lassedesignen - Fotolia.com
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An den Bürgermeister Lutz Urbach

OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Herr Urbach,


am Abend des 3. April 2013 ist es in Bergisch Gladbach Bensberg zu einem Brand in der Schloßstraße 16 gekommen. Mindestens 35 Bergisch Gladbacher Bürgerinnen und Bürger sind dadurch obdachlos geworden. Die Sanierung des Wohnhauses wird Monate dauern und der Eigentümer plant dieses so teuer, dass die ehemaligen Bewohner für diese Wohnungen langfristig kaum die Mieten werden aufbringen können, auch wenn sie einen rechtlichen Anspruch auf Fortführung der Mietverhältnisse hätten. Ein Teil der Opfer des Brandes haben glücklicherweise schon neue Wohnungen gefunden, ein Teil ist vorübergehend in städtischen Notunterkünften und ein anderer Teil wurde von Freunden und Verwandten untergebracht. In den lokalen Medien wird die Situation rosiger dargestellt als sie tatsächlich ist, denn für einige Opfer war die Nacht des Brandes nur der Anfang des Problems. Sie sind faktisch obdachlos und ihre Situation verschlechtert sich weiter.    

So sind uns und der Stadtverwaltung mindestens zwei konkrete Fälle ehemaliger Bewohner der Schloßstraße 16 bekannt, die zunächst in einer städtischen Notunterkunft untergekommen sind, aber dann von dort durch die Verwaltung genötigt wurden auszuziehen. Dabei hatten sie sich in der  Notunterkunft nichts zu Schulden kommen lassen. Hintergrund dieses „Rauswurfs“ auf die Straße waren die Haustiere der beiden Personen, welche in den Notunterkünften von der Stadtverwaltung nicht geduldet werden.      

Das Thema Haustiere in Notunterkünften war schon 2009 Thema im Stadtrat Bergisch Gladbach. Damals hatte der Rat beschlossen, dass  die Möglichkeit geprüft werden soll, ob in Bezug auf die Haltung von Hunden in den städtischen Notunterkünften eine Ausnahmeregelung ermöglicht werden könnte. Wie aus der genehmigten Niederschrift der Ratssitzung vom 17.11.2009 deutlich hervor geht, sollte die Stadtverwaltung eine Lösung erarbeiten. Geschehen ist dies offenbar nicht, denn immer noch werden Menschen mit Hunden und Katzen in den Notunterkünften abgewiesen. >> ... weiterlesen


Es gibt Städte, in denen Menschen in Wohnungsnot ihre Haustiere mit in die Notunterkünfte bringen dürfen. Schließlich sind viele Menschen mit ihren Tieren sehr emotional verbunden und sie würden lieber zusammen mit ihren Tieren im Wald übernachten, als sie in ein Tierheim zu bringen. Die jetzige Situation der Obdachlosigkeit ist nur eines von anderen Problemen, die die Betroffenen belastet. In dieser Situation wäre eine Trennung von ihren Tieren völlig kontraproduktiv und würde die Lage für die Betroffenen sicher deutlich verschlimmern. Das aber sollte unbedingt verhindert werden.    
Darüber hinaus sind der Verwaltung bei den beiden Personen besondere Hintergründe der Lebenssituation bekannt, die deren Wohnungssuche problematischer gestalten. Doch gerade dieses macht einen dringenden Handlungsbedarf deutlich und eine intensive Unterstützung notwendig.    

Wir haben den Eindruck, dass es für diesen speziellen Personenkreis mit oder ohne Haustiere bei der Stadt keinerlei Hilfskonzepte gibt. Beide Personen hatten bis zum Brand eine eigene Wohnung, hatten große Ziele und waren auf einem „guten Weg“. Dann sind sie unverschuldet Opfer des Brandes in der Schloßstraße 16 in Bensberg geworden. Dort hatten sie einen Mietvertrag und die Miete wurde bezahlt. Nach dem Brand wurde ihnen schnelle Hilfe versprochen, doch bisher wurden sie an allen Stellen abgewiesen.    
Die Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft (RBS) verspricht bis heute schnelle und bevorzugte Hilfe, aber daraus ist bisher nichts geworden. Die RBS konnte erst zwei Familien unterbringen. Auch bei den anderen Wohnungen, die in den letzten Tagen werbewirksam von der Presse in Szene gesetzt wurden, wurden sie abgewiesen. Plötzlich ist die Warteliste bei der RBS auf angeblich „hunderte Anwärter“ angestiegen und die medienwirksamen Wohnungsangebote dann doch nicht „für sie geeignet“ oder eigentlich „nie vorhanden“. Davon sind nicht nur die uns konkret bekannten Fälle betroffen, sondern wohl noch andere Opfer des Brandes in Bensberg.    

Es entsteht der Eindruck, dass man die beiden Bürger gerade wegen ihrer „besonderen Lebenssituation“ diskriminiert und ihnen tatsächlich nicht helfen möchte. Man scheint zu hoffen, dass diese nach Köln ausweichen. Diese Strategie der Vertreibung haben wir an anderen Beispielen schon erlebt.
Beide betroffenen suchen seit zwei Monaten fieberhaft und intensiv nach einer soliden Unterkunft. Sowohl fortlaufende Mietzahlung auch Kaution sind dauerhaft abgesichert und können von beiden bis zu einer monatlichen Höhe von 423,50 € Brutto-Kaltmiete für 50 qm + Heizkosten nachweislich aufgebracht werden.

  • Wir halten es für einen unzumutbaren Vorgang, dass die Stadt Menschen wegen Besitz von Haustieren (die oft ihre verlässlichsten Sozialpartner sind) aus den Notunterkünften ausweist und dabei genau weiß, dass diese dabei „unter die Räder“ kommen können und unter der „Brücke“ schlafen.

Das beide noch nicht auf der Straße oder im Wald übernachten ist nur ihrer eigenen Initiative und guten Freunden zu verdanken und nicht der Arbeit des Wohnungs- oder Sozialamts. Doch die jetzige katastrophale Wohnsituation belastet nicht nur die beiden Opfer des Brandes, sondern auch die Menschen, die sie notdürftige unterbringen. Alle sind am Ende ihrer Kräfte und benötigen unbedingt Hilfe in Form von zwei bezahlbaren Wohnungen. Es handelt sich nicht um ein Paar, sondern um zwei Menschen, die sich in ihrer Not gegenseitig versuchen zu helfen.
Folgt man dem kürzlich verkündeten Urteil des Bundegerichtshofs zu Haustieren in Wohnungen, darf das Halten von Hunden und Katzen in Wohnungen nicht pauschal untersagen werden. Über ein Verbot der Haustiere müsse im Einzelfall entschieden werden (Az. VIII ZR 168/12).  Die Stadt aber bleibt mit ihrem Verbot von Haustieren in Notunterkünften hinter diesem Urteil zurück. Wenn man die beiden vorliegenden Fälle genau prüft, ist ein Verbot nicht nur unsozial, sondern möglicherweise auch rechtswidrig.

 

  • Wir fordern die Verwaltung auf unverzüglich Notunterkünfte bereitzustellen, in der sie von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen zusammen mit ihren Haustieren unterbringen kann. Bis dahin müssen Haustiere zumindest in einem Teil der jetzigen Notunterkünfte erlaubt werden.
    Von den Notunterkünften aus können Betroffene nach einer neuen Wohnung suchen. Dazu sollte die Stadt intensive Hilfestellung leisten und mit der kommunalen Rheinisch-Bergischen-Siedlungsgesellschaft zusammenarbeiten. Die Notunterkunft darf nicht zur „Endstation“ werden, denn dazu ist sie nicht gedacht.
    In den zwei genannten Fällen stellt die Unterbringung in bestimmten Notunterkünften eine Rückfallgefahr für die betroffenen Menschen dar. Hier darf die Unterbringung nur die allerletzte Möglichkeit sein. Einer der beiden Betroffenen weigert sich in eine Notunterkunft zu gehen, da er dort einen Rückfall befürchtet. Diese Gefahr ist bei beiden vorhanden und deshalb sind hier dringend andere Maßnahmen erforderlich.

  • Ferner fordern wir die Stadt Bergisch Gladbach dazu auf, mit den Möglichkeiten ihrer Beteiligung an der RBS auf den Bau neuer und günstiger Wohnungen für bedürftige Bürgerinnen und Bürger hinzuwirken.
    Es darf nicht sein, dass die Mieten in der Region immer stärker steigen und Menschen mit geringeren Einkommen verdrängen. In den nächsten städtischen Haushalten darf es zu keiner erneuten Gewinnabschöpfung aus der RBS kommen, um die städtischen Haushaltslöcher zu stopfen. Die Gewinne der RBS müssen in der Siedlungsgesellschaft verbleiben, um damit neue Sozialwohnungen in Bergisch Gladbach zu bauen. Damit können wir einen Beitrag leisten, um der exzessiven und unsozialen Mietpreisspirale wirksam entgegenzutreten.
    Wir brauchen nicht nur mehr günstige Wohnungen, sondern auch Wohnungen zur „sozialen Rehabilitation“ von Menschen in Notlagen.


Bergisch Gladbach, den 6.6.2013

Mit freundlichen Grüßen.

Tomás M. Santillán
Vorsitzender Fraktion DIE LINKE./BfBB im Rat der Stadt Bergisch Gladbach

Heinz Lang
Vorsitzender Fraktion DIE LINKE./BfBB im Rat der Stadt Bergisch Gladbach

Peter Tschorny
Sozialpolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE./BfBB im Rat der Stadt Bergisch Gladbach

Update 11.6.2013

Anfragen der Fraktion an den Bürgermeister: „Stadt Bergisch Gladbach weist Bensberger Brandopfer aus Notunterkünften aus!“

Wir bitten sie uns folgende Fragen in der Sitzung des ASSG am 27.6.2013 zu beantworten:

1. Wie viele Menschen aus der Schloßstr. 16 haben nach dem Brand eine endgültige Bleibe gefunden? Damit sind nicht die Personen gemeint, die vorübergehend bei Freunden und Verwandten untergekommen sind, sondern die, die wieder ein ordentliches Mietverhältnis gefunden haben.

2. Wie viele Personen aus der Schloßstr. 16 sind damit faktisch als obdachlos zu betrachten?

3. Welche besonderen Anstrengungen und Maßnahmen hat die Stadt Bergisch Gladbach und ihre Beteiligungsgesellschaft Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft für diese Bensberger Brandopfer, welche unverschuldete obdachlos geworden sind, unternommen?

4. Welches Ergebnis hat der Prüfauftrag des Stadtrats vom 17.11.2009 ergeben?

5. Mit welcher Begründung werden Obdachlose mit Haustieren bei den Notunterkünften abgewiesen?

6. Welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen um Menschen in Not zusammen mit ihren Haustieren unterzubringen? (In anderen Städten wird dies ermöglicht)

7. Welche wohnungspolitischen Maßnahmen will die Stadt ergreifen um dem Mangel an günstigem Wohnraum wirksam entgegenzutreten und weitere Mietsteigerungen zu verhindern?

 

8. Wie viele Personen haben bei der Wohnungsvermittlung der Stadt in den letzten 2 Jahren um Hilfe gebeten und wie viele wurden erfolgreich vermittelt?

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