Do
28
Feb
2013
Weg mit der Barriere an den Wochenmärkten Bergisch Gladbach
Anfrage zum Hauptausschuss, 28.2.2013:
Barriere auf den Wochenmärkten
Sehr geehrter Herr Urbach,
ob Sie sich für Ihre Entscheidungen immer nach CDU/FDP richten, müssen Sie selbst entscheiden. Wenn nun aber einzelne CDU-Stadtverordnete erreichen, dass Sie ihrem Willen folgen, ist das nicht in
Ordnung.
Zuerst nutzte Ratsmitglied Schlaghecken seinen Einfluss in Schildgen. Dort bevorzugt die Verwaltung (nach Ihrer Weisung oder der Ihres Stellvertreters?) die Schützenbrüderschaft zum Nachteil des
Sportvereins, , obwohl dieser zehnmal mehr Mitglieder hat, und zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Außerdem wird auf die Bewohner der Nachbargrundstücke keine Rücksicht
genommen.
a) Jetzt lesen wir in der Zeitung, dass Herr Schlaghecken auch den Wochenmarkt in Bergisch Gladbach „ordnet". Erkennbar wird hierbei in erster Linie, dass sein Geschäft nun an
der besten Stelle des Marktes platziert ist.
b) Erkennbar wird zweitens, dass es nicht um die Wünsche und Interessen der Käuferinnen oder der Käufer, sondern ausschließlich um Vorteile für einige bestimmter Marktbeschicker
geht, Uns liegen aber auch Aussagen anderer Markbeschicker vor, die mit der Regelung nicht einverstanden sind.
c) Erkennbar wird drittens, dass Herr Schlaghecken keine Rücksicht auf den benachbarten Einzelhandel nimmt. Besonders der Einzelhandel auf der oberen Hauptstr. durch „Sperre“
Mitte auf dem Platz benachteiligt.
d) Erkennbar wird schließlich, dass die Initiatoren der „Sperre“ die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung verletzen. Die „Sperre“ auf dem Konrad-Adenauer Platz ist
eine unnötige Barriere mitten in der Stadt.
Wir fordern deshalb, diesen Zustand unverzüglich zu ändern. Dazu gehört vor allem, dass der Rundweg wiederhergestellt und die Sperre vor der Laurentiuskirche beseitigt wird. Wer nur an sich und
nicht zugleich an die Allgemeinheit denkt, schadet sich damit selbst. Und die Stadt ist zuerst der Allgemeinheit verpflichtet. > ... weiterlesen
Anfrage zum Hauptausschuss, 28.2.2013
Barriere auf den
Wochenmärkten
Sehr geehrter Herr Urbach,
ob Sie sich für Ihre Entscheidungen immer nach CDU/FDP richten, müssen Sie selbst entscheiden. Wenn nun aber einzelne CDU-Stadtverordnete erreichen, dass Sie ihrem Willen folgen, ist das nicht in Ordnung.
Zuerst nutzte Ratsmitglied Schlaghecken seinen Einfluss in Schildgen. Dort bevorzugt die Verwaltung (nach Ihrer Weisung oder der Ihres Stellvertreters?) die Schützenbrüderschaft zum Nachteil des Sportvereins, , obwohl dieser zehnmal mehr Mitglieder hat, und zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Außerdem wird auf die Bewohner der Nachbargrundstücke keine Rücksicht genommen.
a) Jetzt lesen wir in der Zeitung, dass Herr Schlaghecken auch den Wochenmarkt in Bergisch Gladbach „ordnet". Erkennbar wird hierbei in erster Linie, dass sein Geschäft nun an der besten Stelle des Marktes platziert ist.
b) Erkennbar wird zweitens, dass es nicht um die Wünsche und Interessen der Käuferinnen oder der Käufer, sondern ausschließlich um Vorteile für einige bestimmter Marktbeschicker geht, Uns liegen aber auch Aussagen anderer Markbeschicker vor, die mit der Regelung nicht einverstanden sind.
c) Erkennbar wird drittens, dass Herr Schlaghecken keine Rücksicht auf den benachbarten Einzelhandel nimmt. Besonders der Einzelhandel auf der oberen Hauptstr. durch „Sperre“ Mitte auf dem Platz benachteiligt.
d) Erkennbar wird schließlich, dass die Initiatoren der „Sperre“ die Gleichberechtigung von
Menschen mit Behinderung verletzen. Die „Sperre“ auf dem Konrad-Adenauer Platz ist eine unnötige Barriere mitten in der Stadt.
Wir fordern deshalb, diesen Zustand unverzüglich zu ändern. Dazu gehört vor allem, dass der Rundweg wiederhergestellt und die Sperre vor der Laurentiuskirche beseitigt wird. Wer nur an sich und nicht zugleich an die Allgemeinheit denkt, schadet sich damit selbst. Und die Stadt ist zuerst der Allgemeinheit verpflichtet.
Außerdem möchten wir gerne wissen, ob es zutrifft, dass Herr Schlaghecken auch in Schildgen mit darüber entscheidet, wer dort für den Markt zugelassen wird und ob er dafür vorn Grundstückseigentümer ein Entgelt erhält?
Beim dem Wochenmarkt handelt es sich um eine Angelegenheit der Stadt und diese kann über die Aufstellung und über das Verfahren auf dem Markt immer noch selbst entscheiden. Wir fordern deshalb, die zuständigen Ausschüsse und den Rat in dieser Sache entscheiden zu lassen.
Wir bitten sie uns in der Sitzung des Hauptausschuss am 28.2.2013 folgende Fragen zu beantworten:
I. Teilen Sie unsere Ansicht, dass die Hauptstraße in Bergisch Gladbach unsere wichtigste Straße und dass der Abschnitt in der Stadtmittel ihr wichtigster Teil ist?
2. Wann hat die Stadt die Hauptstraße - mit welchem früheren Namen - erstmalig der Allgemeinheit gewidmet?
3. Welchen Wortlaut hat die Widmung?
4. Hat die Stadt die Widmung — wann und wie - eingeschränkt?
5. Mit welchem allgemeinen Interesse begründen Sie, dass Sie der Allgemeinheit an Markttagen den Gemeingebrauch nehmen?
6. Weshalb glauben Sie, dass das geschäftliche Interesse einzelner Marktbeschicker höher zu bewerten ist als der Gemeingebrauch?
7. Weshalb glauben Sie, Marktbenutzer und die Geschäftszone der oberen Hauptstraße benachteiligen zu dürfen, weil Sie einzelne Marktbeschicker bevorzugen wollen?
8. Auf welchen Rechtsgrund stützen Sie Ihre Entscheidung?
Außerdem möchten wir gerne wissen, ob es zutrifft, dass Herr Schlaghecken auch in Schildgen mit darüber entscheidet, wer dort für den Markt zugelassen wird und ob er dafür vorn
Grundstückseigentümer ein Entgelt erhält?
Beim dem Wochenmarkt handelt es sich um eine Angelegenheit der Stadt und diese kann über die Aufstellung und über das Verfahren auf dem Markt immer noch selbst entscheiden. Wir fordern deshalb,
die zuständigen Ausschüsse und den Rat in dieser Sache entscheiden zu lassen.
Wir bitten sie uns in der Sitzung des Hauptausschuss am 28.2.2013 folgende Fragen zu beantworten:
I. Teilen Sie unsere Ansicht, dass die Hauptstraße in Bergisch Gladbach unsere wichtigste Straße und dass der Abschnitt in der Stadtmittel ihr wichtigster Teil ist?
2. Wann hat die Stadt die Hauptstraße - mit welchem früheren Namen - erstmalig der Allgemeinheit gewidmet?
3. Welchen Wortlaut hat die Widmung?
4. Hat die Stadt die Widmung — wann und wie - eingeschränkt?
5. Mit welchem allgemeinen Interesse begründen Sie, dass Sie der Allgemeinheit an Markttagen den Gemeingebrauch nehmen?
6. Weshalb glauben Sie, dass das geschäftliche Interesse einzelner Marktbeschicker höher zu bewerten ist als der Gemeingebrauch?
7. Weshalb glauben Sie, Marktbenutzer und die Geschäftszone der oberen Hauptstraße benachteiligen zu dürfen, weil Sie einzelne Marktbeschicker bevorzugen wollen?
8. Auf welchen Rechtsgrund stützen Sie Ihre Entscheidung?
Kommentar schreiben
Kommentare: 0