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18

Dez

2012

„Wahl der neuen Schiedspersonen rechtswidrig!“

© Hans-Jörg Nisch - Fotolia.com
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Die Stadtratsfraktion DIE LINKE./BfBB hat Bürgermeister Lutz Urbach aufgefordert, die Wahl der Schiedspersonen zu beanstanden und das Verfahren zu wiederholen. In der Sitzung des Stadtrats vom 13.12.2012 hat der Stadtrat die drei Kandidaten für das Schiedsamt gewählt, dabei aber einen groben Verfahrensfehler gemacht und keine Bekanntmachung dazu veröffentlicht.

Tomás M. Santillán, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE./BfBB hält das Verfahren zur Wahl der Schiedspersonen in Bergisch Gladbach für rechtswidrig: „Für Schiedspersonen gibt es keinerlei fachliche Voraussetzungen. Jeder Bürger kann  dazu kandidieren, wenn er nur von der anstehenden Wahl wüsste. Die Wahl der Schiedspersonen muss öffentlich bekannt gemacht werden, damit interessierte Menschen sich um dieses Amt bewerben können. Die Verwaltung hat diese vorgeschriebene Bekanntmachung einfach unterlassen und die Menschen nicht darüber informiert, dass sie sich um dieses Amt bewerben können. Das widerspricht grundlegenden demokratischen Prinzipien.“
„Der Gesetzgeber will mit der öffentlichen Bekanntmachung die Akzeptanz der Schiedspersonen erhöhen und verhindern, dass bei der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass diese im politischen Hinterzimmer der Parteien ausgekungelt würden. Doch genau dieser Eindruck entsteht nun.“ meint Tomás M. Santillán „Auch schreibt das Schiedsamtsgesetz ausdrücklich vor, dass die Stadt ganz besonders Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund ansprechen soll, für das Schiedsamt zu kandidieren. Auch hierauf wurde bei dem Verfahren keinerlei Rücksicht genommen.“

„Schon vor fünf Jahren hatte es „Unregelmäßigkeiten“ bei der der Wahl der Schiedspersonen gegeben. Trotz deutlicher Kritik im Stadtrat über das rechtswidrige Verfahren, hat sich diese Verfahrensweise nun wiederholt. Tatsächlich hätte die Verwaltung auf eine Bekanntmachung nur verzichten können, wenn ein zwingender Grund dafür vorgelegen hätte. Die Soll-Regelung ist nach den einschlägigen Gesetzeskommentaren aber klar als Muss-Vorschrift auszulegen, auch wenn es um eine Widerwahl der aktuellen Schiedspersonen geht. Wenn das vorher feststünde, wäre es keine demokratische Wahl!", so Tomás M. Santillán.

DIE LINKE./BfBB weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Neustart des Auswahlverfahrens mit öffentlicher Bekanntmachung keine negativen Folgen hätte. Alle drei amtierenden Schiedspersonen bleiben weiterhin im Amt, so wie es das Schiedsamtsgesetz ausdrücklich vorsieht. Auch legt die Fraktion Wert auf die Feststellung, dass sich die Kritik an der Wahl nicht gegen die Schiedspersonen richtet, sondern ausschließlich gegen das undemokratische und undurchsichtige rechtswidrige Vorgehen durch die Verwaltung.

Tomás Santillán kündigt für sich persönlich an, gegen die Wahl der Schiedspersonen eine Klage vor Gericht zu prüfen, falls Bürgermeister Lutz Urbach das Verfahren nicht beanstanden sollte. Jeder am Schiedsamt interessierte Bürger könnte Klage gegen die Stadt erheben.


Informationen zum Schiedsamt bei Wikipedia. 
Das Schiedsamtsgesetz SchAG beim Innenministerium NRW.

Brief der Fraktion an Lutz Urbach vom 17.12.2012


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Kommentare: 1

  • #1

    Michael Bohr (Mittwoch, 19 Dezember 2012 14:10)

    Wenn eine solche Stelle ausgeschrieben werden muss und dies wurde unterlassen, muss ich mich fragen, ob es sich um verwaltungsrechtliches Unvermögen oder vetterles Wirtschaft handelt. Beides sollte der Verwaltungsspitze schlecht zu Gesicht stehen.

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