Do

18

Okt

2012

Wir gehen mit in Bergisch Gladbach!

KEINER GEHT ALLEIN!

Nur in Begleitung eines Zeugen ist man als Kunde beim Besuch des Jobcenters geschützt vor Beleidigung und Nötigung aller Art. Aus aktuellem Anlass weist DIE LINKE./BfBB darauf hin, dass in § 13 (4) SGB X geregelt ist, dass ein Beteiligter zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen kann und rät dringend dazu, hiervon Gebrauch zu machen. Diese Begleiter können Verwandte, Freunde oder erfahrene Sozialberater sein.


Peter Tschorny, sozialpolitischer Sprecher der  Fraktion DIE LINKE./BfBB kennt die Angst vor den Ämtern. „In unsere Sozialberatung kommen immer wieder Menschen, die berichten, dass sie im Jobcenter schlecht behandelt werden oder sie sich mit den dortigen Kundenberatern streiten. Das nutzt niemanden etwas. Manchmal sind es nur Missverständnisse, aber meistens geht es um die pure Existenz, welche durch einen Fehler beim Jobcenter bedroht ist. 60% der Bescheide der Jobcenter sind nachweislich falsch und benachteiligen die Leistungsempfänger unverhältnismäßig. Wir versuchen Ruhe in das Gespräch zu bringen und dabei zu helfen, eine gerechte und faire Lösung im Interesse der Betroffenen zu finden. Wir haben sehr positive Erfahrungen mit Begleitungen zum Jobcenter gemacht. Dabei geht es nicht darum, die Kundenberater in den Jobcentern anzugreifen, sondern die Menschen vor einer Verschärfung ihrer Notlage zu schützen.“

 

Wer möchte, kann den kostenlosen Begleitdienst für Jobcenter, Sozialämter im Rheinisch-Bergischen Kreis (alle Gemeinden) in Anspruch nehmen anbietet. Außerdem wird eine kostenlose Sozialberatung angeboten, in der auch Leistungsbescheide überprüft werden.  Bei Bedarf und wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, vermittelt die Sozialberatung zu erfahrenen Rechtsanwälten.

 

Bei Bedarf können sie uns anrufen und einen Termin vereinbaren unter Telefon: (02202) 81754432 oder eine Mail an sozialberatung@Linksfraktion-GL.de senden.


Kostenlose Sozialberatung und Begleitdienst:  02202 81754432

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