Mi
08
Feb
2012
StoppACTA Proteste in Bergisch Gladbach

Am Samstag den 11.2.2012 finden europaweit Proteste gegen das Handelsabkommen ACTA auf. Auch in Bergisch Gladbach formiert sich Protest gegen ACTA. DIE LINKE./BfBB im
Stadtrat Bergisch Gladbach lehnt das Abkommen ab. Tomás Santillan, Vorsitzender der LINKSFRAKTION im Stadtrat Bergisch Gladbach meint: „Die Bundesregierung darf ACTA in der vorliegenden Form
nicht unterzeichnen. Wir fordern die Bundesregierung weiterhin auf, alle Begleitdokumente und Nebenvereinbarungen von ACTA der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und im Bundestag und in der
Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen. Maßnahmen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie sollen nur im Rahmen der entsprechenden unilateralen Organisationen wie der WTO und der WIPO
diskutiert und dürfen erst nach einer transparenten Debatte der angestrebten Instrumente und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf kreative und wissensbasierte Güter, Weltgesundheit und
Ernährungssouveränität beschlossen werden.“
Protestaktion in Bergisch Gladbach:
In Bergisch Gladbach findet am Samstag ab 8.30 Uhr in der Fußgängerzone Bergisch Gladbach eine Aktion “Paperstorm” statt. (Treffpunk 8.30 Uhr vor dem T-Punkt) Danach fahren die
beteiligten gemeinsam mit der S-Bahn um 10.23 Uhr ab Bergisch Gladbach zum Kölner Hauptbahnhof (Ankunft 10.43 Uhr). Die Demo in Köln findet auf dem Roncalliplatz zwischen 11.00 - 12.30
Uhr statt.
Offenes Aktionstreffen Bergisch Gladbach:
Am Montag will dann ein überparteiliches Aktionstreffen weitere Protestaktionen gegen ACTA in Bergisch Gladbach planen. Eingeladen sind alle, die Aktionen mitmachen wollen.
Montag, den 13.2.2012, 19 Uhr, Ort: Q1 - Jugendkulturzentrum Bergisch Gladbach, erste Etage, Quirlsberg 1, Bergisch Gladbach
Facebookseite ACTA Bergisch Gladbach:
http://www.facebook.com/pages/ACTA-Bergisch-Gladbach/104824056313202
Was ist ACTA?
Mehr Informationen und Video mit Erklärungen hier weiterlesen
>.
Zur Erläuterung:
Das so genannte Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) wurde geschaffen, um die Verfügungsmacht großer Unternehmen über
immaterielle Güter und kreative Leistungen international durchzusetzen. ACTA vertritt damit weder die Interessen der kreativ und wissenschaftlich Tätigen, noch die der Nutzerinnen und Nutzer von
kreativen und wissensbasierten Gütern.
Das Abkommen zementiert Rechtssysteme im Patent- und Urheberrecht, obwohl deren Eignung zum Schutz von Innovation und Kreativität weltweit kontrovers debattiert werden. Es hält die EU und
nationale Gesetzgeber an, ihr Instrumentarium zum Vorgehen gegen Urheberrechts- und Markenschutzverletzungen auch im privaten, nichtgewerblichen Bereich auszubauen und zu verschärfen.
ACTA gibt den Regierungen eine neue rechtliche Handhabe und die politische Legitimation, um den Internetverkehr überwachen, Internet-Provider in Haftung zu nehmen und einzelne Nutzerinnen und
Nutzer zur Rechenschaft ziehen zu können. Damit würde auch die bereits jetzt existierende Unverhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Urheberrechtsverletzungen („Abmahnunwesen“) weiter
verschärft.
Das Abkommen gewährt den unterzeichnenden Staaten weitgehende Möglichkeiten, „verdächtige Waren“ zu konfiszieren und zu zerstören. Dies betrifft auch generische Medikamente und Saatgut, die im
internationalen Handel das Gebiet von ACTA-Vertragspartnern passieren. Hilfsorganisationen befürchten, dass das Abkommen den Vertragspartnern die Legitimation verleiht, die Produktion und den
Vertrieb der dringend benötigten günstigen Arzneimittel für Entwicklungsländer nachhaltig zu unterbinden. Bäuerinnen und Bauern könnte noch stärker als bisher das Recht auf die Entwicklung und
Nutzung eigenen Saatgutes verwehrt werden.
Obwohl das Abkommen in das alltägliche Leben vieler Menschen eingreifen kann, wurde es weitgehend hinter verschlossenen Türen und ohne Einwirkungsmöglichkeit der Parlamente und zuständiger
multilateraler Organisationen wie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt. Bis heute ist lediglich der wenig aussagekräftige Vertragstext zugänglich – und das nur nach
massivem Druck durch die kritische Öffentlichkeit. Weitere Begleitdokumente und Protokolle, die ebenfalls handlungsleitend für die Vertragspartner sein könnten, bleiben unter Verschluss.
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