Di

27

Dez

2011

Pfändungsschutz ab dem 01.01.2012 nur noch mit P-Konto

Wer mit Kontopfändungen rechnen muss oder dessen Konto schon gepfändet ist, kann sein Guthaben ab dem 1. Januar 2012 nur noch mit einem Pfändungsschutz-Konto vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Betroffene sollten daher auf jeden Fall schnell handeln.

Ab 1. Januar 2012 bietet das normale Girokonto keinen Schutz vor einer Pfändung des Kontoguthabens. Der bisherige besondere Schutz für Kontoguthaben und auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld fallen weg, so dass selbst diese auf dem normalen Girokonto uneingeschränkt pfändbar sind.

Die Umwandlung in ein P-Konto erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag bei ihrem kontoführenden Kreditinstitut stellen. Auch wenn das Konto schon gepfändet ist, hat der Kontoinhaber das Recht auf Umwandlung in ein P-Konto.


Informationen gibt es unter: http://www.vz-nrw.de/UNIQ132394417215818/link951111A.html

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