Die Fraktion DIE LINKE./BfBB beantragt im Ausschuss für Bildung, Kultur, Schule und Sport eine Befragung der Eltern.
Antrag: Durchführung einer Befragung zum Elternwillen und Bedarf von Gesamtschulen und die Auswirkungen der Schulempfehlungen.
Um den Eltern- und Schülerwillen bezüglich der von ihnen gewünschten Form der weiterführenden Schule zukünftig einzuhalten, wird die Verwaltung beauftragt allgemeine Befragung aller Eltern von
Schülerinnen und Schülern vom 1. bis 4. Schuljahr durchzuführen. Sie soll abfragen, welche weiterführende Schulform (Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) sie als
Schule für ihre Kinder vorziehen würden.
a) Insbesondere soll nach dem Bedarf einer zweiten Gesamtschule im südlichen Stadtgebiet gefragt werden.
b) Zusätzlich sollen die Eltern nach den Schulempfehlungen befragt werden, die ihre Kinder bekommen werden und welche Bedeutung die tatsächliche Auswahl der Schulform hat.
c) Die Befragung soll Ende Dezember 2011 bis Anfang Januar 2012 nach den Elternsprechtagen durchgeführt werden.
d) Die Auswertung der Befragung soll nach Jahrgängen getrennt erfolgen, um eine Übersicht über Veränderungen in den verschiedenen Jahrgängen zu erhalten.
Begründung:
Die dem Ausschuss in der Facharbeit der Studentinnen und Studenten der FHÖV vorgelegten Befragungen der Eltern und ihrer Wünsche wurde an Eltern durchgeführt, die ihre Kinder erst in die erste
Klasse einschulen wollten, also noch nicht mal in einer Grundschule sind. (Siehe Seite 162 , 2.3.1.1. "Auswahl der Befragten") Es wurden nur Eltern in Grundschulen interviewt wurden, "die dort
wegen der Anmeldung zur Einschulung ihrer Kinder vorsprachen". Also Eltern, die noch vor der Einschulung der Kinder ins erste Schuljahr der Grundschule standen. Zu diesem Zeitpunkt wissen die
Eltern noch nicht, wohin die Reise geht. Natürlich wollen und wünschen alle Eltern nur das Beste für ihre Kinder, doch die tatsächliche Eignung der Kinder kann man vor der ersten Klasse noch
nicht feststellen.
Diese Ergebnisse sind untauglich für die weitere Diskussion. Sie halten der Realität nicht stand, wie das tatsächliche Anmeldeverhalten jedes Jahr deutlich beweist. Jedes Jahr werden hunderte
Kinder an der einzigen Gesamtschule in Bergisch Gladbach abgelehnt. > weiterlesen
Viele Eltern, die ihr Kind gerne an einer Gesamtschule anmelden würden, versuchen dies erst gar nicht mehr, sondern suchen einen sicheren Weg und melden ihr Kind deshalb woanders an. Sie werden
schon im Vorfeld und bei den Vorstellungsveranstaltungen auf den lange bekannten Engpass aufmerksam gemacht und abgeschreckt. Interessierte Eltern werden aktiv abgewimmelt.
Bei der letzten Befragung der Eltern durch die Schulverwaltung wurde ein eindeutiger Fehlbedarf von mind. zwei Gesamtschulzügen ermittelt. Zusammen mit den sechs Zügen der Gesamtschule Paffrath
betrachtet, würden man leicht 2 x 4 Züge und damit eine zweite Gesamtschule im Stadtgebiet errichten können. Damit könnte man dem schon eindeutig nachgewiesenen Fehlbedarf und dem Elternwillen
Rechnung tragen. Anbetracht des sehr großen Einzugsgebietes der Gesamtschule würde eine weitere Schule vielen Kindern einen weiten Schulweg ersparen.
In dieser Befragung fehlt leider der Wille der Eltern der Kinder der vierten Klassen. Da die Befragung im Mai durchgeführt wurde, waren die Anmeldungen schon gelaufen. Leider fehlt eine Erhebung
des Elternwillens von Eltern, die kurz vor der Entscheidung stehen und schon fachliche Einschätzungen der Schule bekommen haben, wofür ihr Kind geeignet sein könnte. Dieses erfolgt in der
Regel auf Elternsprechtagen im Dezember.
Durch die Abschaffung der verbindlichen Schulempfehlung kann sich die Entscheidung der Eltern verändern. In der Vergangenheit ohne verbindliche Schulempfehlungen (bis 2006) war das
Anmeldeverhalten deutlich anders als heute. Jetzt könnte es sich wieder verändern. Erste Vorstellungen werden wir im Laufe der Anmeldungen im Winter erhalten. Leider gibt es dazu aber keine
lokale Erhebung, wie das tatsächliche Anmeldeverhalten von den Empfehlungen abweicht.
Diese Befragung der Eltern und eine Bürgerversammlung kann Grundlage für die Entwicklung des anstehenden Schulentwicklungsplans sein.
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