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16

Feb

2011

"Gegen Tabakwerbung": Bergisch Gladbacher Bürgerinitiative will Akteneinsicht vor Gericht erstreiten.

Im folgenden dokumentieren wir die Klageschrift von Carl Anderson gegen die Stadt Bergisch Gladbach auf Recht zur Akteneinicht gemäß des Informationsfreiheitsgesetz. Carl Anderson ist Sprecher der politisch unabhängigen "Bürgerinitiative für eine tabakfreie Erziehung (BITFE)" in Bergisch Gladbach.  Im Interesse von  tabakfreier Eziehung und Schulen fordert BITFE den Verzicht von Tabakwerbung auf öffentlichen und kommunalen Werbeflächen. Trotz mehrer mehrheitlicher Beschlüsse im Stadtrat, die sich für diesen Verzicht ausgesprochen haben, verhandelt die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach seit 2010 für die Erweiterung von Tabakwerbung auf ihren eigenen Verkehrsflächen. BITFE fordert, die Stadt solle sowohl auf eigene Tabakwerbung verzichten als auch Tabakwerbung auf Privatgelände besteuern!

 

Die Initiative verlangt gemäß Informatonsfreiheitsgesetz Akteneinsicht zur Frage der Vermarktung der öffenlichen Flächen für Werbung. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dennoch wurde der Bürgerinitiative das Recht auf Einsicht in die Akten durch die Stadtverwaltung verweigert. Die Klageschrift will den Einsichtnahme nun über den Rechtsweg bei Verwaltungsgericht Köln erstreiten.

 

Hier die vollständige Klageschrift als Acrobat PDF zum Download 

 

Mehr infos zur BITFE unter: www.tabakfreie-erziehung.de

 

 

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Kommentare: 1

  • #1

    Jan (Freitag, 30 September 2011 11:02)


    uigzuzu

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