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19

Mai

2010

Einstimmige Kritik gegen fehlende Kostenausgleich für die Kommunen durch das Land.

Auf Anregung der Fraktion DIE LINKE. (mit BfBB) hat der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, den 18.5.2010 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes die Stadt betreffen. Die Verwaltung wurde beauftragt eine umfassende Aufstellung über die Aufwendungen zu erstellen, die durch Bundes- und Landesgesetze entstehen, aber nicht vollständig durch diese finanziert werden.  Alle Fraktionen und die Verwaltung waren sich darin einig, dass das Land den Städten und Gemeinden Aufgaben zuweist ohne die notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung dieser Aufgaben zuzuweisen. Diese Kosten wurden in der Vergangenheit durch die Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger selbst getragen.

Tomás M. Santillán, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. (mit BfBB) begrüßt dieses einstimmige Ergebnis: „Neunzig Prozent der Städte und Gemeinden in NRW befinden sich im Nothaushalt. Einer der Ursachen der strukturellen Unterfinanzierung ist der fehlende Kostenausgleich für Aufgaben, die den Kommunen durch das Land übertragen wurden. Es kann nicht sein, dass Bund und Land den Bürgern Dinge verspricht ohne eine solide Finanzierung bereitzustellen. Wer bestellt muss auch bezahlen. Doch genau dieses ist in den letzten Jahren immer weniger geschehen und die Kosten sind bei den Kommunen geblieben. Hier müssen wir als Kommunalpolitiker gemeinsam gegensteuern.“

Die Fraktion DIE LINKE. (mit BfBB) hatte in ihrem Antrag darüber hinaus gefordert, eine Verfassungsklage zu erheben, sollte als Ergebnis dieser Prüfung festgestellt werden, dass eine Verletzung des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung vorliegt. Diesen Teil des Antrags zog Tomás M. Santillan zu Gunsten eines Änderungsantrags der FDP zum Antrag der LINKEN. (mit BfBB) zunächst zurück. Damit war der Weg frei für einen einstimmigen Beschluss. „Wir warten ab, welches Ergebnis die Prüfung ergibt. Danach werden wir im Stadtrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen machen. Die Lage der Stadt ist zwar katastrophal, aber hier sollten wir in alle Ruhe und möglichst geschlossen vorgehen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“ meint Tomás M. Santillan.

Andere Kommunen in NRW haben schon Verfassungsklage erhoben oder schließen sich diesen an. Auch der Stadtrat in Rösrath hat die Verwaltung mit der Prüfung einer etwaigen Klage beauftragt. Die Initiative des Städte- und Gemeindebunds auf Änderung der Landesverfassung zu Gunsten der Kommunen hält Tomás Santillán zwar für gut, aber nicht für ausreichend. „Seit Jahren beklagt der Städte- und Gemeindebund die finanzielle Schieflage doch tatsächlich ist nichts geschehen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts könnte dieses ändern. Es reicht eben nicht aus, wenn Bürgermeister Lutz Urbach seine Parteifreunde und Landtags- und Bundestagsabgeordneten zum Kaffekränzchen über das Thema einlädt.“

 

Antrag der Fraktion DIE LINKE. (mit BfBB) ohne beschlossene Änderungen hier zum download.

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