Mi

20

Jan

2010

Gebührenerhöhung trifft alle Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger wehren sich gegen unsoziale Gebührenabzocke.

Die Fraktion DIE LINKE. (mit BfBB) kritisiert die im Stadtrat Bergisch Gladbach beschlossenen Gebührenerhöhungen für Abwasser und Müll als ungerecht und unsozial. Wieder hat der Stadtrat deutliche Erhöhungen beschlossen, die nicht nur die tatsächlichen Kosten der Eigenbetriebe abdecken, sondern eben auch einen sehr deutlichen Erlös und Gewinn "erwirtschaften" werden. Dieser "Erlös" von mindestens 5,8 Millionen Euro soll in den Haushalt der Stadt einfließen und

Die Fraktion DIE LINKE. (mit BfBB) fordert den Verzicht auf diesen hohen Gewinn und fordert stattdessen eine sozial gerechte Gebührensenkung. So waren es nur die Ratsvertreter der LINKEN und der BfBB die im  Stadtrat konsequent gegen alle Gebührensatzungen und Gebührenerhöhungen gestimmt haben.

Städtische Gebühren wie für Abwasser und Müll werden unabhängig vom Einkommen der Betroffenen bezahlt. Damit treffen die Erhöhungen auch Kinder, Erwerbslose, Arme und besonders die Familien. Die Gebührenerhöhungen an die Eigentümer werden diese kurzfristig als Nebenkosten an die Mieter weitergeben.

„Überhöhte Gebühren sind unsozial und ungerecht.“ meint Tomás M. Santillán,  Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. (mit BfBB). „Arme und sozial Schwache zahlen genauso viel Müllgebühren wie Wohlhabende, wenn sie genauso viel verbrauchen. Das wäre natürlich gerecht, wenn es den tatsächlichen Kosten entspräche. Doch der CDU und FDP geht es um einen möglichst großen Gewinn für den eigenen Haushalt. Die überhöhten Gebühren sind eine „Abzocke“ der Bürgerinnen und Bürger. Arme Menschen können sich das einfach nicht mehr leisten.“ ...

Alle Parteien hatten vor der Wahl zwar versprochen, die Gebühren herabzusetzen, jetzt aber folgen sie dem Vorschlag des Bürgermeisters Lutz Urbach und die Gebühren werden wieder erhöht. Wieder soll ein hoher Gewinn erzielt werde. In den Jahren 2004 - 2009 hat die Stadt auf diese Weise rund 40 Mio. € mehr erhoben als für die Entwässerung gebraucht wurden. Das macht inzwischen rund 400 € pro Person aus.

1. statt der von der Stadt bezahlten 4,3 % für Fremddarlehen kassiert die Stadt von uns 7 %
2. Die Abschreibung wird weiterhin statt von den Herstellungskosten vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Dieser liegt inzwischen beim doppelten des tatsächlichen Aufwandes.
3. Die Abschreibungserlöse fließen nicht in den Gebührenhaushalt, wie es das Oberverwaltungsgericht verlangt. Stattdessen wird der Erlös in den allgemeinen Haushalt eingesetzt.
4. In den letzten Jahren traten "Überdeckungen" ein, die bei fast 10% und nachher über 15 % lagen. Damit gewährten die Zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt unfreiwillige zinslose Darlehen für bis zu drei Jahren.
5. Nach wie vor ist eine Firma, die erhebliche Wassermengen verbraucht, vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit. Hierdurch tritt die stärkste Gebührenerhöhung ein.

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